Startseite / Ratgeber / Großhandelserlaubnis beantragen
Zuletzt geprüft: 26.10.2026
Eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG beantragen Sie vor Beginn der Tätigkeit schriftlich bei der Behörde des Landes, in dem Ihre Betriebsstätte liegt, in NRW bei der Bezirksregierung. Nötig sind Angaben zu Betriebsstätte, Tätigkeiten und Arzneimitteln, Nachweise zu den Räumen, eine Verantwortliche Person mit Sachkenntnis und eine Verpflichtungserklärung. Erteilt wird erst nach einer Inspektion.
Diesen Ratgeber hat Elena Krause geschrieben, Apothekerin mit über 17 Jahren Erfahrung in GMP und GDP. Für die Umsetzung biete ich eine Begleitung bei der Großhandelserlaubnis an.
Inhalt
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 24
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Die Inspektorate der Länder arbeiten nach einheitlichen Verfahrensanweisungen der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG). Für Großhandelsinspektionen gilt die VAW 07114504 „Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Inspektionen von Arzneimittelgroßhandelsbetrieben und Arzneimittelvermittlern“, Stand 18.09.2026.
Antragsteller und Betrieb
☐ Kontaktdaten des Antragstellers mit 24-Stunden-Erreichbarkeit
☐ Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
☐ Anschrift der Betriebsstätten: Sitz und, falls abweichend, Lager
☐ Grundrisse, in der Regel im Maßstab 1:100, mit Raumbezeichnungen, Fläche in m² und Einrichtung; Quarantäne- und Sperrlager eingezeichnet
☐ Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung
☐ Führungszeugnis (Belegart 0) der Geschäftsführung, nicht älter als 3 Monate, und Erklärung, dass kein Strafverfahren anhängig ist
☐ Organigramm
Verantwortliche Person
☐ Personalien mit jederzeitiger Erreichbarkeit (Vordruck „Bestellung der verantwortlichen Person“)
☐ Qualifikationsnachweise (Werdegang, Zeugnisse) als beglaubigte Kopien
☐ Führungszeugnis und Erklärung zu Strafverfahren
☐ Erklärung, Änderungen der eigenen Funktion unverzüglich mitzuteilen
☐ Stellenbeschreibung
Tätigkeit und Sortiment
☐ Angaben zu den Arzneimitteln, etwa ob Betäubungsmittel, Blut und Blutprodukte, Stoffe nach § 59c AMG oder Tierimpfstoffe dabei sind
☐ Angaben zu Abpacken, Umfüllen und Kennzeichnen
☐ Angaben zu Ärztemustern
☐ Lieferantenliste
☐ Kundenliste (außer Apotheken im Inland)
Qualitätssystem
☐ Inhaltsverzeichnis des Qualitätssicherungssystems
☐ Verfahrensanweisungen nach § 1a AM-HandelsV in Verbindung mit Kap. 1.1 der EU-GDP-Leitlinien
Andere Länder verlangen Ähnliches, aber nicht wortgleich. Das LAGeSo Berlin fordert zum Beispiel eine Auflistung aller SOPs inklusive Anlagen.
Prüfen Sie immer das Merkblatt Ihrer Behörde. Die Bezirksregierungen stellen es selbst zum Download bereit.
Kostenlos und unverbindlich, 30 Minuten. Sie sprechen direkt mit der Gründerin.
Was bei der Abnahmeinspektion geprüft wird
Die Inspektoren orientieren sich an der ZLG-Verfahrensanweisung VAW 07114504 und am Formular 071145_F02_02 „GDP-Inspektionsbericht Großhandelsbetrieb“. Typische Themen sind:
Räume und Temperaturführung
Qualitätssystem und SOPs
Verantwortliche Person und Personal
Qualifizierung von Lieferanten und Kunden
Rückruf
Selbstinspektion
Warenwirtschaft
Aus meiner Erfahrung prüft der Inspektor das QMS nach GDP und vor allem, ob es in der Praxis umgesetzt ist. Er schaut, ob Arbeitsanweisungen und SOPs gelebt werden und ob alle Verantwortlichen wissen, was sie tun.
Alle GDP-Vorgaben sollten deshalb in Ihren SOPs beschrieben sein, aber genau auf Ihren Betrieb zugeschnitten. Bei der Abnahmeinspektion zählt nicht nur, was in den SOPs steht, sondern ob Ihr Team danach arbeitet.
Phase
Erfahrungswert
GDP-Qualitätssystem aufbauen
6–8 Wochen
Vom Antrag bis zur Abnahmeinspektion
2 Wochen bis 4 Monate
Gesamt
grob 2–6 Monate
Das sind Erfahrungswerte aus meiner Praxis, keine Zusage.
Die Dauer hängt vor allem ab von:
Vollständigkeit der Unterlagen
Auslastung der Behörde
Kühlware oder Betäubungsmitteln im Sortiment
Umbauten an den Räumen
Verfügbarkeit der Verantwortlichen Person
400,00–5.000,00 €, je nach Verwaltungsaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung
Website, abgerufen am 24.10.2026
Erteilung: 260–1.300 € (Tarifstelle 54252 GesPflGebO); Inspektion zusätzlich 150–25.000 € (Tarifstelle 54241)
Merkblatt, Stand Februar 2025
Ob Ihre Behörde die Inspektion gesondert abrechnet, steht in deren Gebührenordnung. In NRW weist das Merkblatt darauf hin, dass Besichtigung und Erteilung nach dem Gebührengesetz NRW gebührenpflichtig sind.
Neben den Gebühren fallen weitere Kosten an:
Räume und Ausstattung
Temperaturmonitoring und Mapping
Erstellung von QMS und SOPs
Verantwortliche Person, intern oder extern
Schulungen
gegebenenfalls Beratung
Begleitung durch K-PHARM CONSULTING: Komplettpaket Großhandelserlaubnis ab 20.000 € (ohne Inspektionsbegleitung ab 15.000 €). Alle Preise netto. Bis 31.12.2026 gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer, für Leistungen ab 01.01.2027 zzgl. 19 % USt.
Sie planen einen Antrag nach § 52a AMG?
Erstgespräch buchen: kostenlos und unverbindlich, 30 Minuten. Sie sprechen direkt mit der Gründerin.
Oder stellen Sie Ihre Frage per E-Mail an info@k-pharm.com.
